Artikel 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026 · ohne Übergangsfrist

Seit dem 2. August muss KI gekennzeichnet werden. Wissen Ihre Leute, wann?

Der Chatbot auf Ihrer Website. Das KI-Teamfoto auf der Karriereseite. Die KI-Kompetenzschulung nach Artikel 4 KI-VO bringt genau das ins Haus, was hier gebraucht wird. Eine Datei, sechs Level, dreißig Minuten, Zertifikat für die Personalakte.

Erst ansehen, ohne Formular Schulung anfragen
Der Anlass

Drei Fragen, die seit dem 2. August im Haus beantwortet werden müssen.

Artikel 50 der KI-Verordnung regelt, welche KI-Inhalte offengelegt werden müssen. Er gilt seit dem 2. August 2026, ohne Übergangsfrist. Drei Fälle betreffen fast jedes Unternehmen.

Fall 01

Der Chatbot

Eingekauft oder für Sie gebaut? Davon hängt ab, wer den Hinweis schuldet. Da sein muss er in beiden Fällen, und zwar von der ersten Interaktion an.

Fall 02

Das KI-Teamfoto

Einwilligung, fremde Person, Täuschungsabsicht. Diese drei Wörter stehen nicht im Gesetz. Deshalb ist auch das Bild der eigenen Belegschaft betroffen.

Fall 03

Die Bildunterschrift

Gute Absicht genügt nicht. Es kommt darauf an, in welcher Form offengelegt wird, nicht darauf, dass es irgendwo steht.

Was die Verordnung dazu vorsieht
Anders als die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 ist die Kennzeichnungspflicht sanktionsbewehrt, sie steht im Sanktionskatalog der Verordnung. Wie eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, richtet sich unter anderem nach Schwere, Dauer und Unternehmensgröße; für kleine und mittlere Unternehmen gilt ausdrücklich der jeweils niedrigere Rahmen. Wir nennen hier bewusst keine Schreckzahl, weil sie über den konkreten Fall nichts aussagt.

Diese drei Entscheidungen trifft im Alltag nicht die Geschäftsführung. Sie trifft sie die Person, die das Bild hochlädt, den Text freigibt oder den Bot einrichtet. Eine Schulung verhindert für sich genommen kein Bußgeld. Sie sorgt dafür, dass Ihre Leute die Frage überhaupt erkennen, bevor etwas veröffentlicht wird.

Das Problem

KI ist längst im Haus. Meistens ohne Freigabe.

Einmal im Jahr machen Sie eine Brandschutzunterweisung. Jeder weiß danach, wo der Feuerlöscher hängt, jeder unterschreibt, die Liste liegt im Ordner. Für künstliche Intelligenz gab es das bisher nicht.

Dabei wird sie längst benutzt. Das Angebot, das schnell rausmusste. Die Kundenbeschwerde, die jemand in ChatGPT geworfen hat, mitsamt Namen und Vorgangsnummer. Die Bewerbung, die sich die Personalabteilung zusammenfassen ließ. Freigegeben hat das niemand, und genau darin liegt das Problem.

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung, dass Ihre Beschäftigten im Umgang mit KI kompetent sind. Seit dem 2. August 2026 setzen die Behörden die KI-Verordnung aktiv durch. Die Pflicht trifft jedes Unternehmen mit Beschäftigten, nicht nur die Digitalbranche, und sie gilt auch für Auftragnehmer und Dienstleister, die in Ihrem Auftrag arbeiten.

Ein Bußgeld sieht die Verordnung für Artikel 4 selbst nicht vor, der Sanktionskatalog in Artikel 99 nennt ihn nicht. Das sagen wir offen, weil es stimmt. Die Wirkung liegt daneben: Fehlende Kompetenz führt zu Fehlern bei den Pflichten, die sehr wohl teuer werden, und die Kennzeichnung nach Artikel 50 ist genau so eine. Kurz gesagt, für Artikel 4 gibt es keine Strafe, für die Fehler daraus schon. Eine dokumentierte Schulung wirkt dort entlastend, ihr Fehlen belastend.

Die Lösung

Eine Datei, dreißig Minuten, Zertifikat.

Sie bekommen einen Link und laden eine einzige Datei herunter. Die legen Sie ab, wo Ihre Leute ohnehin arbeiten, im Intranet, auf dem Netzlaufwerk oder in Teams. Ihre Beschäftigten öffnen sie mit einem Doppelklick, sie startet im Browser und läuft ohne Internetverbindung.

Nach dreißig Minuten drucken sie ihr Zertifikat aus oder speichern es als PDF. Name, Kurs, Datum, Ergebnis, Prüfcode. Das geht an die Personalabteilung, kommt in die Personalakte, und Sie haben Ihren Nachweis.

Keine Software, die jemand betreuen muss. Kein Seminartag, an dem drei Abteilungen gleichzeitig stillstehen. Kein externer Trainer, der einen freien Freitag im November hat. Wer unterbricht, macht später an derselben Stelle weiter.

In sechs Level lernen Ihre Beschäftigten, warum sie geschult werden und wer die Verordnung durchsetzt, wie ein Sprachmodell zu seinen Antworten kommt und wo seine Grenzen liegen, wie die vier Risikostufen der Verordnung zusammenhängen, welche Daten in ein KI-Werkzeug dürfen und welche nicht, wann ein KI-Inhalt gekennzeichnet werden muss, und zum Schluss wenden sie das Ganze unter Zeitdruck an. Bestanden ab achtzig Prozent, wiederholen ist erlaubt.

Level 5 ist dabei das, worum es oben ging. Die drei Fälle, der Chatbot mit der Rollenfrage, das Teamfoto mit den drei fehlenden Wörtern und die Frage, was ohne Kennzeichnung auskommt, werden dort einzeln durchgespielt, bis die Entscheidung sitzt.

Erst ansehen

So sieht die Schulung aus.

Der Eröffnungsfilm aus Level 1, dreißig Sekunden, ohne Formular und ohne Anmeldung. Wenn Ihnen das gefällt, wissen Sie, was Ihre Leute erwartet.

Dieser Film ist KI-erzeugt und in der Schulung nach Artikel 50 gekennzeichnet, so wie es die Verordnung verlangt. Wir verkaufen Kennzeichnungspflicht und machen sie am eigenen Produkt vor.

Auf Ihr Haus zugeschnitten

Zwei Minuten Formular, eine Woche später einsatzbereit.

Logo und Markenfarbe machen aus dem Kurs Ihren Kurs. Ob geduzt oder gesiezt wird, entscheiden Sie. Die Beispiele holen wir in Ihre Branche.

Der wichtigste Teil ist ein anderer. Die Europäische Kommission erwartet, dass eine Schulung die Risiken der Systeme behandelt, die im Unternehmen tatsächlich eingesetzt werden. Ein Kurs von der Stange kann das nicht wissen. Deshalb tragen wir Ihre Werkzeuge ein, dazu was freigegeben ist und was nicht. Das kostet Sie zwei Minuten im Formular unten und schließt die einzige Lücke, die ein Standardkurs offen lässt.

Eigene Themen

Ihre Umgebung, Ihre Leute, Ihr Thema.

Was für Artikel 4 funktioniert, funktioniert für alles andere genauso. Arbeitssicherheit, Datenschutz, Onboarding neuer Kollegen, eine Produktschulung für den Vertrieb, interne Abläufe, die keiner liest, solange sie ein PDF sind.

Wir drehen die Filme in Ihrer Umgebung. Ihre Halle, Ihre Räume, Ihre Maschinen. Auf Wunsch mit Ihren Mitarbeitern oder mit Personen, die wir für Sie gestalten. Sie sagen uns das Thema und was hängen bleiben soll, wir bauen daraus eine Schulung, die Ihre Leute zu Ende klicken. Preis nach Absprache.

Preise

Nach Unternehmensgröße, nicht nach Klicks.

Sie zahlen einmal für den ganzen Betrieb, nicht für jeden Kopf. Das ist der Unterschied, der bei größeren Belegschaften zählt.

In jedem Preis stecken 129 Euro Einrichtung. Die fallen bei jedem Kunden gleich an, egal ob zehn oder sechshundert Beschäftigte: Ihr Logo, Ihre Farben, Ihre Werkzeugliste, die Ansprache in Ihrem Haus. Deshalb liegt der Preis je Kopf bei kleinen Betrieben höher als bei großen. Der Teil darüber hinaus richtet sich nach der Belegschaft.

UnternehmensgrößeIhr Preis, nettoanderswo je Kopf*
nicht Ihr Preis
bis 10 Mitarbeiter199 €790 €
bis 50 Mitarbeiter399 €3.950 €
bis 150 Mitarbeiter999 €11.850 €
bis 250 Mitarbeiter1.499 €19.750 €
bis 600 Mitarbeiter2.999 €47.400 €
darüberauf Anfrage

* Die rechte Spalte ist nicht unser Preis. Sie zeigt, was dieselbe Belegschaft kostet, wenn ein Anbieter je Teilnehmer abrechnet, gerechnet mit 79 Euro netto je Teilnehmer bei voller Belegschaft. Das entspricht dem Listenpreis eines am Markt angebotenen Kompetenzkurses, Stand August 2026. Dort kommt für Aktualisierungen zusätzlich eine laufende Gebühr je Teilnehmer und Quartal hinzu. Bei uns gibt es keine Abrechnung je Kopf und keine Quartalsgebühr.

Enthalten sind die auf Ihr Haus zugeschnittene Fassung, Logo und Markenfarbe, Ihre Werkzeugliste und das Zertifikat für jeden Teilnehmer. Eigene Umgebungen, eigene Personen und frei gewählte Themen stimmen wir gesondert ab.

Ehrlichkeit

Was diese Schulung ist und was nicht.

Sie vermittelt fachliche Einordnung und ist keine Rechtsberatung. Das Zertifikat bescheinigt Durchführung und Ergebnis der Schulung, nicht die Eignung einer Person für eine bestimmte Aufgabe. Rechtsstand ist der 3. August 2026. Ändert sich die Rechtslage, aktualisieren wir die Schulung und melden uns bei Ihnen.

Die Filme in der Schulung sind KI-erzeugt und in der Anwendung nach Artikel 50 gekennzeichnet, der Hinweis steht auf dem Startbildschirm, an den betreffenden Videos und auf dem Zertifikat.

Artikel 50 verpflichtet zur Kennzeichnung, nicht zu einer Schulung. Wir behaupten das auch nicht. Die Schulung ist das Mittel, mit dem Ihre Leute die Entscheidung treffen können, die diese Pflicht verlangt, und sie erfüllt zugleich die Kompetenzpflicht aus Artikel 4.

Häufige Fragen

Was Unternehmen vor der Buchung fragen.

Für wen gilt die Kompetenzpflicht aus Artikel 4?

Für jedes Unternehmen, dessen Beschäftigte KI-Systeme einsetzen, unabhängig von Branche und Größe. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und erfasst nicht nur die eigene Belegschaft, sondern auch Auftragnehmer und Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens mit den Systemen arbeiten.

Was ändert sich durch Artikel 50 seit dem 2. August 2026?

Artikel 50 regelt die Offenlegung von KI-Inhalten und gilt seit dem 2. August 2026 ohne Übergangsfrist. Betroffen sind unter anderem Chatbots im Kundenkontakt sowie KI-erzeugte Bilder, Töne und Videos, die echt wirken. Anders als die Kompetenzpflicht ist diese Pflicht sanktionsbewehrt. Ob Sie den Hinweis selbst schulden oder der Hersteller, hängt davon ab, ob Sie ein System nur einsetzen oder unter eigenem Namen anbieten.

Droht ein Bußgeld, wenn nicht geschult wurde?

Für einen Verstoß gegen Artikel 4 selbst sieht die Verordnung kein unmittelbares Bußgeld vor, der Sanktionskatalog in Artikel 99 nennt diesen Artikel nicht. Entscheidend ist die Wirkung daneben: Fehlende Kompetenz führt zu Fehlern bei Pflichten, die sehr wohl bußgeldbewehrt sind, und eine dokumentierte Schulung wirkt dort entlastend.

Wie kommt die Schulung ins Unternehmen?

Sie erhalten einen Link und laden eine einzige Datei herunter. Diese legen Sie im Intranet, auf dem Netzlaufwerk oder in Teams ab. Die Beschäftigten öffnen sie im Browser. Keine Installation, kein Zugriff auf Ihre IT, kein Login.

Wie sieht der Nachweis aus?

Nach bestandenem Abschluss-Check erzeugt die Schulung ein Zertifikat mit Name, Kurs, Datum, Ergebnis und Prüfcode. Es lässt sich ausdrucken oder als PDF speichern und geht an die Personalabteilung. Es bescheinigt Durchführung und Ergebnis der Schulung.

Wie lange dauert es bis zur einsatzbereiten Fassung?

Nach dem ausgefüllten Formular etwa eine Woche. Darin enthalten sind Ihr Logo, Ihre Markenfarbe, die Ansprache Ihrer Wahl und vor allem die Liste der Werkzeuge, die bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind.

Zwei Minuten

Sagen Sie uns, was bei Ihnen läuft.

Danach wissen wir, was in Ihre Fassung gehört. Sie bekommen von uns den Zugang zum Anschauen und ein Angebot. Kein Anruf ohne Ankündigung.

Bitte füllen Sie die mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus.

Ihr Unternehmen

Der Firmenname erscheint später auf dem Zertifikat.

Welche KI-Werkzeuge sind bei Ihnen im Einsatz?

Alles ankreuzen, was benutzt wird, auch wenn es nie offiziell freigegeben wurde. Genau darum geht es.

Drei kurze Fragen

Die erste steuert einen Hinweis in der Schulung, die dritte einen ganzen Abschnitt zur Kennzeichnungspflicht.

Optik und Ansprache

Das Logo schicken Sie uns einfach per Mail, sobald wir uns melden.

Lieber erst reden

Unsicher, ob das zu Ihrem Haus passt?

Dann rufen Sie an oder schreiben Sie kurz. Wir gehen Ihre Werkzeuge am Telefon durch, das dauert fünf Minuten.

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